1.1 BGN – Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) ist die für Ihren Betrieb zuständige gesetzliche Unfallversicherung. Versichert gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind bei der BGN alle Arbeitnehmer wie z. B. Arbeiter, Angestellte, Aushilfen und Auszubildende. Sie trägt die Kosten für die optimale Versorgung der Verletzten und sorgt für deren finanzielle Absicherung.
Vorbeugend berät sie Unternehmen aus den bei ihr versicherten Gewerbezweigen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
Weitere Infos
Ein Unfall ist geschehen – was tun?
Prämienverfahren: Mitmachen lohnt sich – sichern Sie sich Ihre Prämie!
Wichtige Kontaktdaten der BGN
Bereich | Tel.: | Fax: | |
BGN Hauptverwaltung Mannheim | 0621 4456-0 | info@bgn.de | |
Mitglieder und Beitrag | 0621 4456-1581 | 0800 197755 313 233 | beitrag@bgn.de |
Sicherheit (TAD) Betriebsbetreuung, -beratung, -revision, -information | 0621 4456-3422 | 0800 197755 316 720 | praevention@bgn.de |
Technischer Aufsichtsdienst | 0621 4456-3517 (TAD-Hotline) |
0800 197755 316 228 | praevention@bgn.de |
Aus- und Weiterbildung | 0621 4456-4420 | 0800 197755 316 521 | ausbildung@bgn.de |
Medienversand und -verleih | 0621 4456-3472 | 0800 197755 316 722 | medienbestellung@bgn.de |
Online-Informationen | ||
Webseiten der BGN | www.bgn.de | |
www.bgn-branchenwissen.de | ||
www.bgn-asd.de |
Kontaktdaten Ihrer Aufsichtsperson
Hier können Sie die Kontaktdaten der Aufsichtsperson eintragen, die Sie und Ihren Betrieb betreut.
Name | |
Straße | |
Postleitzahl, Ort | |
Telefon | |
Fax | |
Mobil | |
BGN-Service-Center
HOTLINE |
Die Erreichbarkeit des Service-Centers Das BGN Service-Center ist Mo–Do von 7 bis 17 Uhr und Fr von 7 bis 16 Uhr zu erreichen. |
Unser Telefonaufkommen ist je nach Aktion unterschiedlich hoch und führt zeitweise zu Engpässen in der Erreichbarkeit. |
Hotline-Nummer |
0621 4456-1581 Service, allgemeine Auskünfte |
Fax und Mail |
0800 197755 313 233 Fax-Nummer Service-Center (kostenfrei) |
beitrag@bgn.de Mail Service-Center |
DAS BGN-SERVICE-CENTER |
Ansprechpartner für |
• allgemeine Auskünfte über Rechte und Pflichten der Unternehmer |
• Fragen zur Mitgliedschaft, Veranlagung und Zuständigkeit, Betriebseröffnung, Betriebsaufgabe, Betriebsübernahme, DEÜV-Meldung und zur freiwilligen Versicherung |
• Fragen zum Beitrag, zum Vorschuss und zum Säumniszuschlagsbescheid |
• Beitragsumrechnungen, Neuberechnung des Beitrags und der Vorauszahlungen |
• Bewerten und Entscheiden über Beitragseinzug, Ratenanträge |
https://www.bgn.de/mitgliedschaft-beitrag/mitgliedschaft
Zuständige Regionaldirektionen für Versicherungsfälle:
Bereich | Regionaldirektion |
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und nördl. Sachsen-Anhalt |
Regionaldirektion Nord-Ost. Berlin Fregestraße 44 12161 Berlin Tel.: 030 85105-0 rd-nord-ost@bgn.de |
Thüringen, Sachsen und südl. Sachsen-Anhalt |
Regionaldirektion Nord-Ost, Erfurt Lucas-Cranach-Platz 2 99097 Erfurt Tel.: 0361 4391-4840 rd-nord-ost@bgn.de |
Nordrhein-Westfalen | Regionaldirektion West, Dortmund Hansbergstraße 28 44141 Dortmund Tel.: 0231 17634-0 rd-west@bgn.de |
Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen |
Regionaldirektion Nord-Ost, Hannover Tiergartenstraße 109-111 30559 Hannover Tel.: 0511 23560-0 rd-nord-ost@bgn.de |
Baden-Württemberg, Saarland | Regionaldirektion Süd, Mannheim Dynamostraße 7–11 68165 Mannheim Tel.: 0621 4456-0 rd-sued@bgn.de |
Bayern | Regionaldirektion Süd, München Am Knie 8 81241 München Tel.: 089 89466-0 rd-sued@bgn.de |
Hessen und Rheinland-Pfalz | Regionaldirektion West, Mainz Lortzingstraße 2 55127 Mainz Tel.: 06131 785-0 rd-west@bgn.de |
Ein Unfall ist geschehen – was tun?
Alle Unfälle einschließlich Verkehrsunfälle (z. B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte), die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen nach sich ziehen oder den Tod eines Versicherten zur Folge haben, müssen binnen drei Tagen an die für Ihren Betrieb zuständige BGN-Regionaldirektion gemeldet werden.
Tödliche Unfälle und solche Ereignisse, bei denen mehr als drei Personen gesundheitlich geschädigt werden, sind der Berufsgenossenschaft außerdem unverzüglich – telefonisch oder per Fax – mitzuteilen. Außerdem müssen bei schweren Unfällen die Gewerbeaufsicht und bei tödlichen Unfällen auch die Polizei benachrichtigt werden.
Auf Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN): Ein Unfall ist passiert - was tun? gelangen Sie zu:
- Welche Regionaldirektion ist für mich zuständig?
- Unfallanzeige (auch für Verletzte im Ausland)
- Durchgangsarzt suchen
- Psychische Probleme nach Arbeitsunfall und Überfall
Unfallanzeigen und Zuschriften in Unfallsachen
richten Sie bitte unmittelbar an die zuständige Regionaldirektion. Für Unfälle in fleischwirtschaftlichen Unternehmen ist bundesweit die Zuständigkeit der Regionaldirektion Mainz gegeben, für alle anderen Branchen finden Sie die zuständige Regionaldirektion anhand der Postleitzahlsuche.
Es besteht zudem die Möglichkeit, die Unfallanzeige online im Extranet der BGN auszufüllen: https://bgnextranet.cnuv.de
Digitale Unfallanzeige
Über ein Online-Formular kann die Unfallanzeige auch digital eingereicht werden:
https://serviceportal-uv.dguv.de/mapping/leistung?leistung=OZG-100
Hat der Verletzte seinen Wohnsitz im Ausland?
Hat der Verletzte seinen Wohnsitz im Ausland, richten Sie Unfallanzeigen und Schriftsätze bitte an die Hauptverwaltung der Berufsgenossenschaft,
Dynamostraße 7–11,
68165 Mannheim.
Tel.: 0621 4456-1478
Fax: 0800 197755 319 010
E-Mail: ausland@bgn.de
BGN-Unfalltelefon bei einem tödlichen Unfall oder Massenunfall
Für die sofortige Unfallmeldung bei schweren, tödlichen Unfällen oder schweren Schadensfällen (z. B. Explosionen, Brände, Einstürze) hat die BGN ein Unfallmeldetelefon eingerichtet, unter dem die diensthabende Technische Aufsichtsperson zu erreichen ist, die dann alles Notwendige veranlasst. Von der sofortigen Benachrichtigungspflicht ausgenommen sind Verkehrsunfälle.
Während der Dienstzeiten
Montag–Freitag: 08:00–16:00 Uhr
Tel.: 0621 4456-3517
Außerhalb der Dienstzeiten
Tel.: 0621 4456-666
Durchgangsarzt
Wenn ein Unfall bei der Arbeit vermutlich zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, dann muss der Verletzte einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Mit diesem sogenannten D-Arzt-Verfahren wird sichergestellt, dass die Unfallverletzten schnell die bestmögliche Behandlung erhalten. Durchgangsärzte sind Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Unfallmedizin. Sie werden von den Unfallversicherungsträgern bestellt.
Psychische Probleme nach Arbeitsunfall und Überfall
Nach einem Arbeitsunfall können die Beteiligten oder auch Kollegen, die Zeugen des Unfalls waren, psychische Verletzungen davontragen. Ein Überfall am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg kann ebenfalls ein Arbeitsunfall sein. Hier greift das umfassende Leistungssystem der BGN.
Die BGN hilft auch bei ausschließlich psychischen Gesundheitsproblemen:
- Nach einem Überfall am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg
- Nach sexuellem Übergriff oder Vergewaltigung
- Von Unfallbeteiligten und Unfallzeugen
In jeder BGN-Regionaldirektion gibt es spezielle Ansprechpartner, die sich um Menschen mit einem unfall-/überfallbedingten psychischen Trauma kümmern und einen schnellen Kontakt zu einem Psychotherapeuten herstellen.
Weitere Information finden Sie im Flyer "Wenn die Seele verletzt ist".
Die BGN braucht in jedem Fall immer auch eine ausführliche Unfallmeldung per Unfallanzeige.
Berufskrankheit – was tun?
Wann ist eine Berufskrankheitenanzeige zu erstatten?
Die Anzeige ist durch einen Arzt zu erstatten, wenn der ärztlich begründete Verdacht besteht, dass eine Erkrankung nach der Berufskrankheitenliste (Anlage der BK-Verordnung) vorliegt. Ist die Erkrankung in der Liste nicht aufgeführt (Fälle des § 9 Abs. 2 SGB VII), kann eine Anzeige nur mit dem Einverständnis des Versicherten erstattet werden. Ein begründeter Verdacht liegt vor, wenn die Krankheitserscheinungen mit den zu erfragenden persönlichen Arbeitsbedingungen in einem Zusammenhang stehen könnten. Der Unternehmer bzw. sein Bevollmächtigter hat die Anzeige zu erstatten, wenn er aufgrund seines persönlichen Kenntnisstandes Anhaltspunkte dafür hat, dass eine BK vorliegen könnte.
Alle nötigen Formulare und Informationen zum Vorgehen bei einem Verdacht auf eine Berufskrankheit finden Sie unter: https://www.bgn.de/versicherung-leistungen/was-ist-versichert/berufskrankheit/
BGN-Prämienverfahren
Die BGN möchte Betriebe belohnen, die sich in besonderem Maße und über die gesetzlichen Vorgaben hinaus mit dem Thema Arbeitsschutz beschäftigen.
Aus diesem Grund hat sie ein Prämienverfahren für alle in Ihrer Zuständigkeit liegenden Branchen eingeführt. Prämienverfahren bedeutet: Unternehmer, die im Arbeitsschutz mehr machen, als gesetzlich vorgeschrieben ist, werden dafür belohnt. Mit einer Geldprämie der BGN. Sie liegt je nach Betriebsgröße zwischen 100 Euro und 100.000 Euro.
Nähere Informationen finden Sie auf https://www.bgn.de/praevention-arbeitshilfen/unsere-leistungen/praemienverfahren/
Präventionsangebote der BGN
Präventionsangebote der BGN zu den Themen | |
können Sie über Ihre technische Aufsichtsperson der BGN beantragen.
Medien der BGN
Auf der BGN-Homepage unter: „Praxishilfen & Service“ (https://www.bgn.de/praevention-arbeitshilfen/praxishilfen-service) finden Sie die Informationsmedien der BGN. Dort werden aktuelle Themen aufgegriffen und praxisnahe
Lösungen vorgestellt. Die Zeitschriften „akzente“ und „report“ gibt es auch digital zum
Download. Außerdem können beide Zeitschriften auch über die BGN-Medien-App (für iOS und Android) gelesen werden. Die App können Sie im App-Store bzw. Play-Store herunterladen.
Apps der BGN
Damit Sie auch unterwegs auf aktuelle Informationen zugreifen zu können, bietet die BGN Apps zu folgenden Themen an:
- Richtig Lüften
- Unfallschwerpunkt Intralogistik
- Dienstpläne fürs Gastgewerbe
- Selbst-Check für die Themen Sicherheit und Gesundheit
- Azubi-App für die Ausbildung im Gastgewerbe
Newsletter der BGN
Wenn Sie sich für den E-Mail-Newsletter „BGN Aktuell“ anmelden, werden Sie in regelmäßigen Abständen zu den wichtigsten Neuerungen von Gesetzesänderungen, Vorschriften und Neuigkeiten aus der BGN informiert: https://www.bgn.de/presse/bgn-newsletter-anmeldung/.
Zu den Themen Mehlstaub, Haut, Stress und Rücken wurden spezielle Internetseiten erstellt, auf denen wichtige Informationen für Sie zusammengestellt wurden.
Themenseite Mehlstaub - nein danke
Ausbildungsprogramm der BGN
Das Seminarangebot der BGN richtet sich an alle im Arbeitsschutz Beteiligten im Betrieb. Alle Seminare sind eine kostenneutrale Leistung der BGN für ihre Mitgliedsunternehmen und werden in den Bildungsstätten der BGN durchgeführt. Die Termine und Themen für die Präsenzseminare finden Sie unter dem Stichwort „Qualifizierung“ auf der BGN-Homepage.
Im Qualifizierungsportal der BGN finden Sie auch weitere Angebote, die Sie als Versicherter der BGN kostenfrei nutzen können:
BGN Online-Seminare:
Die BGN bietet mit E-Learning-Seminaren eine Möglichkeit, im Betrieb oder von zu Hause aus zu lernen, wenn für herkömmliche Weiterbildung kaum Zeit zu bleiben scheint. Seminarthemen sind zum Beispiel Verkehrssicherheit, Unterweisung oder spezielle Seminare für das Gastgewerbe oder Backgewerbe.
Web-Seminare für Kleinbetriebe::
Die Web-Seminare mit Live-Betreuung finden - wie Präsenzseminare - zu einem festen Termin statt, können von Ihnen aber ortsunabhängig genutzt werden. Durch die Nutzung der Web-Cam können Sie live im Seminar dabei sein und sich mit den Referenten und Kursteilnehmern austauschen.