2.1 Verantwortlichkeiten im Betrieb
Das Sozialgesetzbuch (SGB) VII regelt die gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft, bei der Ihre Mitarbeiter versichert sind. Nach § 21 SGB VII ist der Unternehmer verantwortlich.
- für die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten,
- für die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie
- für eine wirksame Erste Hilfe.
Mit diesen Maßnahmen der Prävention sowie mit der Entrichtung der Beiträge für die BGN kommt der Unternehmer seiner Verantwortung gegenüber seinen Mitarbeitern nach.
Zugleich sind Unternehmen, bei denen die Versicherten beschäftigt sind, von einer Haftung befreit – denn diese übernimmt vollständig die gesetzliche Unfallversicherung.
Ebenfalls nach § 21 SGB VII haben die Versicherten* nach ihren Möglichkeiten
- alle Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu unterstützen und
- die entsprechenden Anweisungen des Unternehmers zu befolgen.
(* „Versicherte“ nach SGB VII sind in Ihrem Unternehmen v. a. Beschäftigte und Auszubildende)
Die Pflichten des Unternehmers und die Pflichten der Versicherten (Mitarbeiter) sind in der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) näher beschrieben.