2.2 Pflichtenübertragung

Die Pflichtenübertragung ist ein Instrument des Unternehmers zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Durch sie werden Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten des Arbeitsschutzes auf Personen übertragen. Mit der Pflichtenübertragung kann der Unternehmer einen wesentlichen Teil seiner ihm obliegenden Organisationspflichten erfüllen.

Der Unternehmer hat vor der Beauftragung zu prüfen, ob die für die Pflichtenübertragung vorgesehenen Personen zuverlässig und fachkundig sind.

Führungskräfte / Vorgesetzte tragen – wie der Unternehmer – die Pflicht, für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen zu sorgen.

Führungskräfte / Vorgesetzte sind zwar schon aufgrund ihres Arbeitsvertrages verpflichtet, im Rahmen ihrer Befugnis die zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erforderlichen Maßnahmen und Anordnungen zu treffen und dafür zu sorgen, dass diese befolgt werden.

Dennoch wird empfohlen, diese Pflichtenübertragung gesondert vom Arbeitsvertrag nochmals schriftlich zu bestätigen.

Muster: Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten