2.3 Arbeitsschutzausschuss (ASA)

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten muss nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden.

Nähere Informationen finden Sie in der Arbeits-Sicherheits-Information (ASI 0.50) der BGN.