2.6 Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist als zentrale Forderung insbesondere im Arbeitsschutzgesetz (§ 5 und 6 ArbSchG), aber auch in sämtlichen Arbeitsschutzvorschriften verankert (Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV), Arbeitsstättenverordnung (§ 3 ArbStättV), Gefahrstoffverordnung (§ 6 GefStoffV) und DGUV Vorschrift 1 (§ 3).

Der Unternehmer muss die Arbeitsbedingungen wie z. B. mögliche am Arbeitsplatz bestehende Gefährdungen ermitteln und beurteilen. Mit dieser Gefährdungsbeurteilung stellt der Unternehmer sicher, dass er Gefährdungen, Risiken und unnötige Belastungen in seinem Betrieb frühzeitig erkennt und Maßnahmen einleitet. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind somit die Grundlage für zielgerichtete und wirksame Arbeitsschutz- und Verbesserungsmaßnahmen. Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliger Vorgang.

Die eingeleiteten Verbesserungsmaßnahmen müssen wiederkehrend auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.

Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sollte der Unternehmer Experten (Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit) mit einbeziehen. Zu empfehlen ist auch, die Mitarbeiter aktiv in die Beurteilung ihres Arbeitsplatzes einzubeziehen. Sie werden sensibilisiert, Schwachstellen aufzuspüren und auch zu melden und werden Verbesserungsmaßnahmen eher akzeptieren.

Die Gefährdungsbeurteilung

Gesundheit umfasst sowohl das körperliche als auch das psychische und soziale Wohlergehen. Daher müssen Sie als Arbeitgeber auch eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchführen. Entweder integriert in die Gesamt-Gefährdungsbeurteilung, oder mit Hilfe spezifischer Instrumente. Unterstützung zum Vorgehen erhalten Sie von Ihrem Betriebsarzt oder Ihrer Sicherheitsfachkraft. Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Themenseite Stressprävention

Es besteht zudem die Möglichkeit, die Gefährdungsbeurteilung online im Extranet der BGN zu bearbeiten: https://bgnextranet.cnuv.de

 

Weitere Informationen wie z.B. Handlungs- und Beurteilungshilfen zum Thema Gefährdungsbeurteilung finden Sie auf bgn-branchenwissen.de


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